Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden nicht berücksichtigt, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden nicht berücksichtigt, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt sind.